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Vogelgrippe: Landkreis Esslingen erlässt Stallpflicht

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Das Amt für Veterinärwesen im Landratsamt Esslingen hat eine Aufstallungspflicht für Geflügel in einem Gebietsstreifen von 500m Breite ab Uferlinie beidseits des Neckars erlassen. Grund ist der Nachweis der Geflügelpest im Landkreis.

Alle Geflügelhalter haben mit sofortiger Wirkung das Geflügel (zum
Geflügel zählen Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Wachteln, Enten, Gänse, Strauße, Emus und Nandus) aufzustallen. Dies gilt sowohl für gewerbliche wie für private Haltungen.

Nachfolgend der Link zur Allgemeinverfügung:
https://bit.ly/3luMic0

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