Corona-Überbrückungshilfe des Bundes

Seit dem 10. Juli 2020 können Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Pandemie einstellen oder stark einschränken mussten, weitere Liquiditätshilfen auf der Antragsplattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de beantragen.

Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Stadtverwaltung St. Georgen veröffentlicht.