Abfall - Anpassung der Kehrichtsackgebühr und Kunststoffsammelsack

Festlegung der Kehricht- und Kunststoffsammelsackgebühren per 1. April 2023: Hohe Effizienz und Wertstoffverwertung vermindern den Preisanstieg

Gebühren der öffentlichen Hand müssen kostendeckend sein, dürfen aber keinen Gewinn abwerfen. Dies hat zur Folge, dass die Preise für die Kehrichtsäcke jeweils an veränderte Kosten angepasst werden müssen. Seit der Einführung der Kehrichtsäcke entwickelte sich der Preis nur in eine Richtung: Nach unten. Nun steigen die Gebühren erstmals wieder.

Ab der Einführung der Kehrichtsackgebühren am 1. Januar 1993 kostete ein 35-Liter-Sack 2.50 CHF. Auf den 1. Februar 2003 erfolgte die grösste Preisanpassung in Form einer Preissenkung auf 2.00 CHF. In diesem Takt ging es dank gesteigerter Effizienz und einem Ausbau der Wertstoffverwertung weiter: Ab dem 1. Januar 2014 kostete der Kehrichtsack 1.80 CHF, ab dem 1. April 2019 noch 1.70 CHF. Nun muss er auf den 1. April 2023 auf 1.90 CHF erhöht werden.

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