Publikumsverkehr im Rathaus

Für den Publikumsverkehr im Rathaus gibt es folgende Lockerungen zu den bisher getroffenen Sicherheitsvorkehrungen: Ab Montag, den 20. Juli 2020, entfällt für die Bürgerinnen und Bürger die vorherige telefonische Terminvereinbarung. Ebenso entfällt die Registrierungspflicht im Eingangsbereich.

Die getroffene Regelung zur Mundschutzpflicht im Rathaus bleibt weiterhin bestehen.
Bürgerinnen und Bürger haben einen einfachen Mund-/Nasenschutz zu tragen.
Der Mindestabstand von 1,5 Meter zu anderen Personen ist weiterhin einzuhalten.
Im Falle, dass Bürgerinnen und Bürger keinen Mundschutz zur Hand haben, wird dieser weiterhin am Empfang gegen eine kleine Spende ausgehändigt.

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