Krankenkassenzulassung
seit 2020 bin ich als mobile Fusspflegerin im Kanton Zug und teilweise im Kanton Schwyz unterwegs.
Da ich immer mehr von Risikopatienten aufgeboten werde,
habe ich mich dazu entschieden, die Krankenkassenzulassung zu beantragen.
Als freiberufliche Pflegefachfrau mit Fusspflegeausbildung und Weiterbildung zur Onkologischen Fusspflegerin darf ich
-Fusspflegen bei Diabetikern (nach KLV 7 Absatz 2 b Ziffer 10 und KLV 7 c Ziffer 1) und
-Kunden mit Hand-Fuss-Syndrom behandeln.
Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Mobile Fusspflege Kanton Zug und Schwyz veröffentlicht.