Neue Verkehrsregelung in der Kirchbachgasse ab 1. August

Ab 1. August gilt in der Kirchbachgasse eine neue Verkehrsregelung. Dies betrifft ausschließlich die Parksituation. In der kompletten Kirchbachgasse darf auf der Seite der evangelischen Kirche nicht gehalten und geparkt werden. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite herrscht von Beginn Kreuzung Schulstraße bis zur Planstraße 9 (Neues Verwaltungsgebäude) und ab der Tiefgarageneinfahrt absolutes Halteverbot. Dies bedeutet, dass künftig nur 2 Parkplätze als „Kurzparker“ in der Kirchbachgasse auf Höhe des Neuen Verwaltungsgebäudes zur Verfügung stehen. Es werden entsprechende Hinweisschilder aufgestellt. Um Beachtung wird gebeten.

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