Waldbrandgefahr

Die Wetteraussichten für die kommenden Tage deuten auf eine weitere Verschärfung der Waldbrandgefahr hin. Aus diesem Grund erlässt die Aargauische Gebäudeversicherung (AGV), gestützt auf das Brandschutzgesetz, für den Kanton Aargau per sofort ein Feuerverbot in Wäldern und im Abstand von 50 Metern zu Waldrändern. Dieses Verbot gilt ausdrücklich auch für die bestehenden, eingerichteten Feuerstellen in Wäldern und an Waldrändern.

Für kontrollierte Grillfeuer in Siedlungsgebieten (Gärten, Schrebergärten, Terrassen und so weiter) gilt das Feuerverbot nicht, sofern sich diese nicht in Waldnähe (50 Meter) befinden. Dennoch ist auch hier Vorsicht geboten.
Auch ausserhalb der Wälder wird die Bevölkerung angehalten, folgende Vorsichtsmassnahmen einzuhalten:
- Keine brennenden Raucherwaren und Zündhölzer wegwerfen.
- Feuer nie unbeaufsichtigt lassen.
- Feuer immer löschen und sich versichern, dass Feuer und Glut auch tatsächlich erloschen sind.

Für den 1. August gilt:
Im Wald und an Waldrändern ist mit dem Feuerverbot auch das Abfeuern von Feuerwerk (Raketen, Vulkane etc.) nicht erlaubt. Hier gilt es, einen Mindestabstand von 200 Metern zum Waldrand und die auf den Produkten vermerkten Sicherheitsabstände zu brennbaren Objekten strikte einzuhalten.

Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Gemeindeinfos Fahrwangen veröffentlicht.