Waldbrandgefahr - Gefahrenstufe 4

Der Kanton Aargau hat die Gefahrenstufe auf 4 erhöht.

Es gilt ein Verbot für:
- Feuer und Feuerwerk im Wald und im Abstand von 50 Meter zum Waldrand.
- Feuer in unbefestigten Feuerstellen im Wald und im Siedlungsgebiet.
- Feuer in befestigten Feuerstellen im Wald

Im Siedlungsgebiet gilt zusätzlich erhöhte Vorsicht:
- Bei Feuern in befestigten Feuerstellen und Kohlegrills.
- Beim Abbrennen von Feuerwerk.

Wir bitten Sie, sich generell verantwortungsbewusst zu verhalten und folgende Vorsichtsmassnahmen einzuhalten (insbesondere beim Grillieren):
- Feuer nie unbeaufsichtigt lassen.
- Löschmittel bereithalten.
- Feuer immer löschen und sich versichern, dass Feuer und Glut auch tatsächlich erloschen sind.

Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Gemeinde Rekingen veröffentlicht.