Wasserbescheid – Guthabenverrechnung mit 1. Abschlag zum 31.03.2023

Die Jahresgebührenbescheide für Wasser/Abwasser wurden versandt.
Sollten sich bei Ihnen Guthaben ergeben haben, werden diese mit dem 1. Abschlag, welcher zum 31.03.2023 fällig ist, verrechnet.

Bitte prüfen Sie, ob dann noch eine Restzahlung beim 1. Abschlag Ihrerseits nötig ist. Diese Verrechnung erfolgt durch unser System automatisiert und kann nicht geändert werden.

Wir bitten dies zu berücksichtigen.

Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Gemeindeverwaltung Neckartenzlingen veröffentlicht.