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Stallpflicht gilt nun im kompletten Kreisgebiet

Das Landratsamt Esslingen hat aufgrund weiterer Nachweise der Geflügelpest
bei Wildvögeln die Aufstallungspflicht für Geflügel auf den gesamten Landkreis erweitert. In einem 500 Meter breiten Korridor zu beiden Seiten des Neckars muss Geflügel bereits seit dem 10. Februar 2023 in Ställen gehalten werden.

Die Haltung von Geflügel hat für die nächsten Wochen nur noch in geschlossenen Ställen zu erfolgen. Alternativ kann ein Freilauf genutzt werden, wenn er sicher vor dem Kontakt mit Wildvögeln schützt. Die Maßnahme ist zunächst bis zum 31.03.2023 befristet.

Zu den Tieren, die vor einer Ansteckung geschützt werden müssen, gehören neben Hühnern auch Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Wachteln, Enten, Gänse, Strauße, Emus und Nandus.

Die Allgemeinverfügung ist auf der Startseite des Landkreises unter dem Titel „Allgemeine Informationen“ abrufbar.
https://www.landkreis-esslingen.de/start.html

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