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Strompreisentwicklung bei WestfalenwWind für Etteln

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

seit heute greift die Strompreisbremse. So wie ich, haben viele von euch sicherlich in den letzten Tagen eine Information zum neuen Strompreis der WestfalenWind erhalten und habt euch über den Preis von 33,53 Cent pro kWh gewundert.
Aufgrund der guten Initiative der Ettelner Landeigentümer vor einigen Jahren gibt es bei der WestfalenWind einen speziellen Stromtarif nur für Etteln, der 30% unter dem Grundversorgertarif ist. Somit hätte ich erwartet, dass der Preis bei 28 Cent, also 30% unter dem Maximalpreis der Strompreisbremse liegt.
Von der WestfalenWind habe ich heute folgende Information erhalten und vereinbart, dass ich sie im Dorf weitergebe:

'Der Grundversorger Eon hat seinen Tarif in Etteln auf der Basis der momentanen Kosten kalkuliert und ist zu einem Preis von 47,898 ct/kWh brutto gekommen. Im Vertragswerk mit Westfalenwind haben sich alle darauf geeinigt, dass für den Ort Etteln ein Stromtarif angeboten wird, der (nach Anzahl der im Betrieb befindlichen Windenergieanlagen) bis zu 30 % unter dem Grundversorger angeboten wird.
Das haben wir getan, sogar einen Monat später als der Grundversorger den Preis erhöht hat:
47,898 ct/kWh brutto -> 70 % = 33,53 ct/kWh brutto ab 01.04.2023.
Wir halten uns an den geschlossenen Vertrag und geben ja auch den Preis weiter, wenn er fallen sollte bzw. staatliche Abgaben, Umlagen und Steuern sich ändern (wie z.B. der Wegfall EEG etc.).
Wenn nun der Staat den „in Not geratenen Kunden“ mit einer Strompreisbremse helfen möchte, dann finden wir das gut. Diese Preisbremse – wie gesagt vom Staat initiiert – ist nicht der Grundversorgerpreis laut Vertrag.
Wir haben in unserem Kundenstamm ca. 2.500 Kunden (Anmerkung Ulrich Ahle: außerhalb unserer Region z.B. München,) die momentan einen Strompreis von über 40 ct/kWh brutto zahlen. Für diese Kunden wenden wir die Preisbremse an und müssen in einem aufwändigen Verfahren dem Staat das auch nachweisen.
Erst dann erhalten wir die über 40 ct/kWh hinausgehenden Beträge vom Staat erstattet. Dieses Verfahren auf Etteln anzuwenden, ist uns nicht erlaubt und würde auch nicht zu einer Erstattung führen, da ja Sinn und Zweck der Strompreisbremse nicht zu erkennen ist. Das mag man bedauern, ist aber Rechtslage in Deutschland.'

Soweit das Zitat.

Zur weiteren Erläuterung.:Die Strompreisbremse wirkt so, dass die Stromanbieter ihren Kunden den kalkulierten Strompreis in Rechnung stellen und den Betrag oberhalb von 40 cent/kWh wieder gutschreiben. Diese Gutschrift bekommen die Stromversorger dann anschließend wieder vom Staat erstattet. Jetzt könnt ihr raten, wie die Stromversorger versuchen den Preis zu kalkulieren.

Für uns heißt es: Absprungbasis für die Kalkulation -30% ist nicht der Preis der Strompreisbremse (40 Cent), sondern der Preis, den der Grundversorger kalkuliert hat (für uns ist dies Eon mit 47,898 Cent).

Ich hoffe, diese Erläuterung hilf etwas, auch wenn sie nicht einfach nachzuvollziehen ist. Bei Fragen gerne melden.

Ulrich Ahle
Ortsvorsteher

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