Corona-Verordnung wurde überarbeitet

Die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg wurde überarbeitet.
Nachfolgend die wesentlichen Änderungen zum 6. August

Geltungsdauer
Die Geltungsdauer der Verordnung wurde bis zum 30. September 2020 verlängert.

Mund-Nasen-Bedeckung
- Ab dem 14. September 2020 muss an weiterführenden Schulen, beruflichen Schulen und Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren außerhalb der Unterrichtsräume eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.
- Auf allen Großmärkten, Wochenmärkten, Spezial- und Jahrmärkten, die in geschlossenen Räumen stattfinden, muss künftig eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.

Datenverarbeitung
- Die Alternativmöglichkeit zur Angabe einer E-Mail-Adresse bei der Datenerhebung wird gestrichen.
- Bei Großmärkten, Wochenmärkten, Spezial- und Jahrmärkten entfällt die Pflicht zur Datenerhebung.
- In Betriebskantinen muss nur bei externen Gästen eine Datenverarbeitung erfolgen.

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