Öffentliche Mitwirkung Gestaltungsplan Sackmoos

Der Gemeinderat Gerlafingen bringt, gestützt auf §3 Abs. 2 des Planungs- und Baugesetzes vom 03.12.1978, folgende Gestaltungsplandokumente zur öffentlichen Mitwirkungsauflage:

Gestaltungsplan Sackmoos 1:500
Sonderbauvorschriften
Raumplanungsbericht

Die Akten liegen öffentlich auf und können vom 10. März bis 11. April 2023 bei der Bauverwaltung Gerlafingen während den ordentlichen Öffnungszeiten eingesehen werden. Gleichzeitig können die Unterlagen auch hier über die Webseite abgerufen werden.

Zusätzlich zur Auflage finden folgende Veranstaltungen statt:

Fragenstunde am Dienstag, 14. März 2023

Von 17.00 bis 18.00 Uhr beantworten Behördenmitglieder, Architekten und Planer Ihre Fragen und geben Ihnen detaillierte Auskünfte.

Ort: Gemeindeverwaltung 2. OG

Fragenstunde am Montag, 27. März 2023

Von 17.00 bis 18.00 Uhr beantworten Behördenmitglieder, Architekten und Planer Ihre Fragen und geben Ihnen detaillierte Auskünfte.

Ort: Gemeindeverwaltung 2. OG

Während der Auflagefrist kann jede Person schriftlich und begründet Einwendungen erheben und/oder Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind bis spätestens am 11. April 2023 an die Bauverwaltung Gerlafingen zu richten.

Bauverwaltung Gerlafingen
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