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Vorbeugende Massnahmen gegen Vogelgrippe erneut verlängert

Nachdem die Vogelgrippe in der Schweiz und in fast ganz Europa vermehrt auftritt, verlängert das BLV in Absprache mit den Kantonen die Massnahmen wegen der Vogelgrippe bis mindestens am 30. April 2023.

Das heisst: Hausgeflügel muss im Stall bleiben oder darf nur in einen vor Wildvögeln geschützten Auslauf.
Beiträge für «BTS» und «RAUS» werden weiterhin ausbezahlt.

Auch im Kanton Luzern ist es in den vergangenen Wochen zum Nachweis des Vogelgrippe-Virus in erkrankten oder toten Wildvögeln gekommen. Deshalb sind die vom BLV verhängten Vorsichtsmassnahmen unbedingt zu befolgen.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage (www.veterinaerdienst.lu.ch)

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