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Waldbrandgefahr in unseren Wäldern - Helfen Sie mit, unsere Wälder zu schützen!

- Vom 1. März bis 31. Oktober gilt im Wald ein grundsätzliches Rauchverbot.
- Nicht gestattet ist auch das Grillen im Wald auf mitgebrachten Grillgeräten.
- Offenes Feuer außerhalb des Waldes muss mindestens 100 m vom Waldrand
entfernt sein.
- Ebenso gefährlich sind aber auch liegen gelassene Flaschen und Glasscherben.

Bei Brand sofort Feuerwehr benachrichtigen

Sollte ein Brand ausbrechen, ist die rasche Meldung an die Feuerwehr entscheidend. Für die Brandmeldung sind folgende Informationen wichtig:
1. Wo brennt es? – genaue Ortsangabe, markante Geländepunkte (oder
Markierung im Gelände), Brandausmaß
2. Was brennt? – Bodenvegetation oder Baumkronen
3. Wer oder was ist betroffen? – Sind Personen, Häuser oder andere
Einrichtungen in Gefahr?
4. Ort, von dem Sie den Brand melden? – Angabe Ihrer Rückrufnummer,
Aufenthaltsort, wenn möglich auf Rettungskräfte warten, damit diese
eventuell zum Brandort geführt werden können.

Foto: Forstrevier

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