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Forstamt warnt vor Waldbrandgefahr - Im Wald gilt absolutes Rauchverbot

Pressemitteilung des Landratsamtes:

Derzeit herrschen hochsommerliche Temperaturen und Abkühlung in Form eines ergiebigen Landregens ist nicht in Sicht. Damit steigt die Waldbrandgefahr kontinuierlich an. Auch ein lokales Gewitter bringt keine Entspannung, da der Gewitterregen in der Regel kurz und heftig ist und das Wasser nicht wirklich in den Boden eindringen kann. Viele bodennahen Pflanzen sind schon wieder eingetrocknet, so dass sie wie Zunder wirken können. Das Forstamt Esslingen weist darauf hin, dass im Wald absolutes Rauchverbot herrscht und beim Anzünden eines Grillfeuers besondere Umsicht gefordert ist.

Daher appelliert die Forstbehörde an alle Waldbesucher, ausschließlich an den offiziell eingerichteten und gekennzeichneten Grillstellen Feuer zu machen – soweit diese nicht aus Sicherheitsgründen gesperrt sind. Ein solches Feuer dürfe auf keinen Fall unbeaufsichtigt zurückgelassen werden. „Wer seine Feuerstelle verlässt“, so Forstamtsleiterin Cordula Samuleit, „muss das Feuer unbedingt vollständig löschen.“ Selbst mitgebrachte Grilleinrichtungen dürfen im Wald nicht betrieben werden.

Was viele Waldbesucher nicht wissen: In der Zeit vom 1. März bis 31. Oktober darf im Wald grundsätzlich nicht geraucht werden. Wer in dieser Zeit mit einer brennenden Zigarette angetroffen wird, begeht eine Ordnungswidrigkeit, so das Forstamt. Diese Bestimmung hat ihren Grund: glimmende Zigarettenkippen sind nach der Erfahrung der Forstleute eine typische Ursache von Waldbränden, die bei den entsprechenden Witterungsverhältnissen - Trockenheit, hohe Temperaturen und leichter Wind – rasch verheerende Ausmaße annehmen kön-nen. Auch Glasflaschen oder Scherben dürfen auf keinen Fall auf dem Waldboden zurückgelassen werden, denn sie wirken wie Brenngläser und können ebenfalls Waldbrände entzün-den.

Hintergrundinformationen
Richtiges Verhalten im Umgang mit Feuer im Wald

• Grillen ist nur auf den dafür vorgesehenen Grillstellen erlaubt, sofern diese nicht gesperrt sind. Die offiziellen Grillstellen erkennen Sie an den befestigten und immer geschlossenen Umrandungen und dem Piktogramm eines Feuers. Das heißt: Die Steine, welche die Grillstelle umranden, sind mit einem Betongürtel eingefasst und sowohl untereinander als auch mit dem Untergrund fest verbunden.
• Alle Feuerstellen, die aus losen Steinen formiert sind, sind nicht auf ihre Brandsicherheit geprüft, damit illegal und dürfen auf keinen Fall genutzt werden!
• Beim Verlasen der Grillstelle muss das Feuer erloschen sind oder muss ggf. mit Wasser vollständig gelöscht werden.
• Die Verwendung von eigenen Grills ist nicht erlaubt.
• Glasflaschen oder Scherben dürfen nicht auf dem Waldboden zurückgelassen werden, denn sie wirken wie Brenngläser und können Waldbrände entzünden.
• Auch Zigaretten funktionieren nur mit Feuer, daher ist in der Zeit vom 1.März bis zum 31. Oktober Rauchen im Wald grundsätzlich verboten. Glimmende Zigaretten sind eine typische Ursache von Waldbränden.

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