Schutzwaldpflege im Gebiet Eggu Saas-Balen und Saas-Fee
Im Rahmen des Schutzwaldprojektes 2020 - 2024 wird das Forstrevier Saastal die Eingriffe im Sommerhalbjahr 2023 durchführen.
Gestützt auf Artikel 30 und 32 des Gesetzes über den Wald und die Naturgefahren vom
14. September 2011 gibt die Dienststelle für Wald und Landschaft, Kreis Oberwallis, im
Einverständnis mit der Burgerschaft Saas-Balen und Saas-Fee, die Durchführung von
Pflegemassnahmen bekannt.
Eigentümer der betroffenen Waldungen sind die Burgergemeinde und Privatwaldbesitzer.
Den Privatwaldeigentümern werden keine Kosten in Rechnung gestellt. Die Aufwände
werden von Bund, Kanton und Gemeinde übernommen. Das gefällte Holz geht an das
Forstrevier Saastal und wird zur Deckung der Restkosten verkauft.
Die Ausführung der Arbeiten erfolgt durch den Forstbetrieb Saastal unter Führung des
Revierförsters.
Allfällige Einwände sind innerhalb der Frist von 30 Tagen, seit der Veröffentlichung im
Amtsblatt, der Dienststelle für Wald, Natur und Landschaft, Kreis Oberwallis,
Kantonsstrasse 275, 3902 Brig-Glis, begründet und schriftlich anzuzeigen. Erfolgt keine
Mitteilung von Seiten der Privatwaldbesitzer wird deren Einverständnis angenommen.
Saas-Balen/Brig-Glis, den 17. März 2023
Forstrevier Saastal
Dienststelle für Wald, Natur und Landschaft, Kreis Oberwallis
Zum vollständigen Artikel