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Landesregierung hat die Corona-Verordnung geändert

Mit Beschluss vom 28. Juli 2020 hat die Landesregierung ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) vom 1. Juli 2020 erstmals geändert. Die Änderungen traten am 6. August 2020 in Kraft.

Wesentliche Änderungen sind:

Geltungsdauer
Die Geltungsdauer der Verordnung wird bis zum 30. September 2020 verlängert (§ 21 Absatz 3 Satz 2). Damit erhalten Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen rechtzeitig die notwendige Planungs- und Regelungssicherheit, da die meisten Regelungen der Corona-Verordnung zum 31. August 2020 – und damit während der Sommerferien – außer Kraft getreten wären.
Mund-Nasen-Bedeckung
Ab dem 14. September 2020 muss an weiterführenden Schulen, beruflichen Schulen und Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren außerhalb der Unterrichtsräume und von Sportstätten eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Die Maskenpflicht gilt insbesondere auf Fluren, Pausenhöfen sowie in Treppenhäusern und Toiletten. (§ 3 Absatz 1 Nr. 6 und § 3 Absatz 2 Nr. 7)

Datenverarbeitung
Die Alternativmöglichkeit zur Angabe einer E-Mail-Adresse bei der Datenerhebung wird gestrichen (§ 6 Absatz 1). E-Mail-Adressen genügen künftig nicht mehr zur Nachverfolgung, da die Datenverarbeitung mittels E-Mail – insbesondere etwa die Kontaktaufnahme durch Gesundheitsbehörden – häufig nicht den Anforderungen der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung genügt.

Wachsamkeit und Vorsicht ist weiterhin geboten
Die Krise ist noch lange nicht ausgestanden. Im Gegenteil: In zahlreichen Ländern und Regionen breitet sich das Virus erneut aus. Und auch bei uns in Deutschland und Baden-Württemberg steigen die Zahlen wieder an. Mit Blick auf die anstehende Reisezeit hat Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann an die Verantwortung seiner Landsleute appelliert: „Vermeiden Sie nach Möglichkeit Reisen in Risikogebiete. Und falls Sie doch dorthin reisen, dann beachten Sie die Quarantäne- beziehungsweise Testpflicht bei der Rückkehr“, unterstrich der Ministerpräsident. „Leichtsinn und Fahrlässigkeit werden vom Virus bitter bestraft. Und wir dürfen jetzt nicht den Erfolg verspielen, den wir uns in den vergangenen Monaten so hart erarbeitet haben.“

Maskenmuffel haben in Bussen und Bahnen keinen Platz
Um weiter steigende Infektionszahlen mit dem Coronavirus zu verhindern, setzt das Verkehrsministerium verstärkt den Fokus auf die Einhaltung der Pflicht zum Tragen eines Mund- und Nasenschutzes im ÖPNV. In Baden-Württemberg können seit dem 1. Juli Behörden vor Ort Bußgelder von bis zu 250 Euro verhängen, wenn der Mund- und Nasenschutz nicht getragen wird. Zur Durchsetzung der Maskenpflicht kündigte Verkehrsminister Winfried Hermann zudem eine verstärkte Präsenz vor Ort an.

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