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Leinenpflicht für Hunde vom 1. April bis 31. Juli

Vom 1. April bis am 31. Juli gilt im Kanton Luzern eine Leinenpflicht für Hunde im Wald sowie näher als 50 Meter zum Waldrand. Sie dient während der Brut- und Setzzeit dem Schutz der Wildtiere und ihrer Jungen. Durch freilaufende Hunde besonders gefährdet sind trächtige Rehe und ihre frisch gesetzten Kitze, junge Feldhasen, Füchse oder Dachse sowie am Boden brütende Vögel und ihre Gelege.

Detaillierte Informationen finden Sie auf der Hompage der Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa) des Kantons Luzern

https://lawa.lu.ch/jagd/wildhut/Leinenpflicht#:~:text=Vom%201.,der%20Wildtiere%20und%20ihrer%20Jungen.

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