Öffentliche Auflage: Gestaltungsplan «Parzelle GB Nr. 2935, Ecke BHF-/Wilerst...
Der Gemeinderat Gerlafingen legt, gestützt auf §§ 15ff des Planungs- und Baugesetzes vom 03.12.1978, folgende Nutzungsplandokumente öffentlich auf:
Gestaltungsplan
Sonderbauvorschriften
Richtprojekt
Raumplanungsbericht
Die Akten liegen öffentlich auf und können vom 24. März bis 24. April 2023 bei der Bauverwaltung Gerlafingen während der ordentlichen Öffnungszeiten eingesehen werden.
Einsprachen können innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet beim Gemeinderat Gerlafingen erhoben werden.
Der Gemeinderat
Zum vollständigen Artikel
Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Gemeinde-Infos Gerlafingen veröffentlicht.