Mitwirkung Teilzonenplan Anpassung Maagweg
Der Gemeinderat Weesen lädt die Bevölkerung ein, zum folgenden Teilstrassenplan im Rahmen der Mitwirkung Stellung zu nehmen:
Teilstrassenplan Strassenklassierung Anpassung Maagweg Nr. 3.30
Nach Art. 34 Planungs- und Baugesetz (sGS 731.1, abgekürzt PBG) werden beim Erlass von Nutzungsplänen nach- und nebengeordnete Planungsträger rechtzeitig angehört (Abs. 1) und die zuständige Behörde sorgt für eine geeignete Mitwirkung der Bevölkerung (Abs. 2).
Der Teilstrassenplan Anpassung Maagweg Nr. 3.30 ist vom 23. März 2023 bis 14. April 2023 im Gemeindehaus Weesen, 1. Stock, Büro Nr. 23, sowie auf der Website der Gemeinde Weesen einsehbar.
Während der Mitwirkungsfrist können schriftliche Stellungnahmen bei der Gemeinderatskanzlei Weesen, Hauptstrasse 15, 8872 Weesen oder per E-Mail an [email protected] eingereicht werden.
Bei allfälligen Fragen steht Ihnen die Gemeinderatskanzlei Weesen gerne zur Verfügung. Die direktbetroffenen Grundeigentümer und Anstösser erhalten eine schriftliche Anzeige.
Der Gemeinderat dankt für die Mitwirkung.
Weesen, im März 2023 Gemeinderat Weesen
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