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Hallenbad öffnet mit Corona-Vorgaben

Das Hallenbad in St. Georgen wird unter umfangreichen Hygieneauflagen am 15. September ab 14.00 Uhr wieder öffnen. Allerdings kann nur das Schwimmerbecken genutzt werden, das Kinderbecken und das Nichtschwimmerbecken bleiben aufgrund der aktuellen Corona-Bäder-Verordnung vorerst geschlossen.

Auf Grund der Corona-Vorgaben ist ein wie bisher gewohnter Badebetrieb nicht möglich. Trotzdem soll ein möglichst reibungsloser Aufenthalt im Hallenbad in St. Georgen angeboten werden. Damit es auch ein gesunder Aufenthalt wird, müssen folgende Regelungen beachtet und eingehalten werden:

1. Das Hallenbad ist ausschließlich in einem guten Gesundheitszustand zu besuchen. Sollten Sie in den vergangenen 14 Tagen Kontakt zu einer SARS-CoV-2-infizierten Person gehabt haben oder Symptome eines Atemwegsinfektes oder erhöhte Temperatur auftreten, dürfen Sie das Hallenbad nicht betreten.

2. Im Schwimmerbecken dürfen sich gleichzeitig bis zu 20 Personen aufhalten.

3. Um mehr Benutzungszeiten anzubieten, wird das Hallenbad ab dem 15.09.2020 am Samstag und am Sonntag bereits um 10.00 Uhr anstatt um 14.00 Uhr öffnen.

4. Für die Kontaktdatennachverfolgung, muss vor jedem Besuch ein Kontaktdatenformular vor dem Betreten des Hallenbades ausgefüllt werden. Das Formular kann vorab unter www.st-georgen.de herunter geladen werden.

5. Tickets können ausschließlich am Kiosk gekauft werden, damit die Personenzahl kontrolliert werden kann. Dort erhalten Sie einen Chip, der beim Verlassen des Bades wieder abzugeben ist. Gutscheine oder Mehrfachkarten können ebenfalls am Kiosk erworben werden.

6. Jahreskarten können derzeit nicht neu ausgestellt werden. Bestehende Jahreskarten werden um 1 Jahr verlängert. Dies ist jedoch erst möglich, sobald der neue Ticketautomat in Betrieb genommen wurde. Jahreskartenbesitzer*innen werden diesbezüglich im Oktober / November informiert.

7. Im Eingangsbereich und in den Umkleiden gilt eine Maskenpflicht. Im Eingangsbereich befindet sich ein Desinfektionsspender.

8. Zu anderen Personen ist im gesamten Bad, sowie im Wasser ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.

9. Bitte duschen Sie sich vor dem Eintritt ins Bad gründlich ab.

10. Das Schwimmerbecken wird in vier Bahnen aufgeteilt. Innerhalb der Bahnen muss ein Einbahnsystem beachtet werden; dabei kann jede Bahn von maximal fünf Personen gleichzeitig genutzt werden. Die Bahnen werden durch Schilder gekennzeichnet. Es wird eine Turbo-Bahn als Sportschwimmerbahn ausgezeichnet und eine Bahn als Schnellschwimmerbahn. Die anderen Bahnen sind für normale Schwimmer*innen ausgezeichnet. Nach dem Schwimmen ist das Schwimmbecken direkt zu verlassen.

11. Im Hallenbad werden keine Sitz- und Liegemöglichkeiten zur Verfügung gestellt.

12. Der Sprungturm kann nicht genutzt werden.

13. Um den Mindestabstand in den Duschräumen gewährleisten zu können, wird jede zweite Dusche abgesperrt sein. Bei den Toiletten darf der Zutritt nur einzeln erfolgen.

14. Der Kiosk-Betrieb wird im Außenbereich aufgenommen. Der Verzehr von selbst mitgebrachten Speisen im Bad ist nicht erlaubt.

15. Zusätzlich gilt die Haus-und Badeordnung des Hallenbades St. Georgen.

Wir wünschen allen Besucher*innen einen guten Aufenthalt im Hallenbad St. Georgen. Wir hoffen auf gegenseitige Rücksichtnahme der Badegäste und Verständnis für die getroffenen Maßnahmen.

Öffnungszeiten ab dem 15.09.2020:
Montag: geschlossen
Dienstag: 14.00 - 20.00
Mittwoch: 06.30 -10.30
Donnerstag: 14.00 - 20.00
Freitag: 13.00 - 17:30
Samstag: 10.00 – 20.00
Sonntag: 10.00 – 20.00

Ab dem 01.10.2020 gelten folgende Winteröffnungszeiten:
Montag: geschlossen
Dienstag: 14.00 - 21.00
Mittwoch: 06.30 -10.30 + 14.00 -19.00
Donnerstag: 14.00 - 21.00
Freitag: 13.00 - 17:30
Samstag: 10.00 – 21.00
Sonn/Feiertag: 10.00 – 21.00

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