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Hundesteuer 2023 Alle Hundehalterinnen und Hundehalter erhalten im April die jährliche Rechnung zur Begleichung der Hundesteuer. Die Rechnungsstellung basiert auf der Datenbank Amicus. Die Hundesteuer beträgt pro Hund CHF 140.00 und ist für jeden gehaltenen Hund, der per Stichtag 1.4.2023 älter als 3 Monate ist, zu bezahlen. Die Mahngebühr beträgt CHF 50.00. Ausgenommen sind Diensthunde der Armee, der Polizei und des Grenzwachtkorps sowie im Dienst stehende Blindenführhunde. Beachten Sie zusätzlich, dass Sie als Hundehalter/in für den Eintrag in der Datenbank Amicus verantwortlich sind. Weitere Informationen finden Sie unter www.gerlafingen.ch und/oder www.amicus.ch. Besten Dank! Einwohnerdienste Gerlafingen Zum vollständigen Artikel