Bild im Zusammenhang mit dem Beitrag

Neuwahl des Regierungsrates und des Kantonsrates vom 2. April 2023

Im Detail wird auf die kantonale Homepage www.wahlen.lu.ch verwiesen.

Bemerkungen, Stimmrechtsbeschwerden gemäss § 164 Abs. 2 StRG

Buchrain, 2. April 2023

Gemeinde Buchrain
Urnenbüro

Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Gemeinde-Info veröffentlicht.