Neuwahl des Regierungsrates und des Kantonsrates vom 2. April 2023
Im Detail wird auf die kantonale Homepage www.wahlen.lu.ch verwiesen.
Bemerkungen, Stimmrechtsbeschwerden gemäss § 164 Abs. 2 StRG
Buchrain, 2. April 2023
Gemeinde Buchrain
Urnenbüro
Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Gemeinde-Info veröffentlicht.