Teilweise Aufhebung Energiemangellage

Energiemangellage – teilweise Aufhebung der kantonalen Massnahmen – Notwendigkeit zum Energiesparen bleibt
Dank milder Witterung, gesicherter Verfügbarkeit ausländischer Produktionskapazitäten und Energieimporte sowie ausreichender Speicherstände bleibt der Kanton Aargau in diesem Winter von einer Strom- und Gas-Mangellage verschont. Der Regierungsrat dankt Bevölkerung, Gemeinden und Wirtschaft für ihre Energie-spar-Beiträge zur Vermeidung einer Mangellage. Gewisse vom Regierungsrat im letzten Herbst für kantonale Liegenschaften erlassenen Massnahmen (unter anderem Senkung von Raumtemperaturen, Verzicht auf Aussenbeleuchtungen bei Schlössern und Kulturbauten) werden gemäss Empfehlungen des Bundes am 15. April 2023 aufgehoben. Der Regierungsrat weist gleichzeitig darauf hin, dass im Hinblick auf den Winter 2023/24 und die Folgewinter sowie die Klimaveränderungen ein schonender Umgang mit Energie dringend notwendig bleibt.
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