Zuwendungsmöglichkeiten - Teil 1

Spenden hilft kurzfristig - Stiften hilft dauerhaft

Unter einer Zustiftung versteht man eine freiwillige Zuwendung an eine Stiftung. Zustiftungen erhöhen das Grundstockvermögen einer Stiftung. Zustiftungen können aus Geld oder auch aus Sachleistungen (z. B. Immobilien) bestehen.

Es können natürlich auch Spenden an die Bürgerstiftung getätigt werden. Im Gegensatz zu Zustiftungen, die den Grundstock der Stiftung erhöhen, müssen Spenden von einer Stiftung zeitnah für den Stiftungszweck verwendet werden.

Spenden
Spenden werden unmittelbar für die Zweckverwirklichung der Stiftung verwendet.

Steuerlicher Vorteil
Bis zu 20% des Gesamtbetrages der Einkünfte sind als Sonderausgaben jährlich abzugsfähig.

Zustiftung zu Lebzeiten
Ihre Zustiftung in die Bürgerstiftung Steinheim der Stiftergemeinschaft der Kreissparkasse Ludwigsburg erhöht das Stiftungsvermögen. Aus den Erträgen der Vermögensanlage werden die Stiftungszwecke dauerhaft verfolgt.

Steuerlicher Vorteil
Der beschriebene Sonderausgabenabzug wie bei den Spenden steht Ihnen auch bei Zustiftungen offen. Zusätzlich können Sie als Stifter / Stifterin weitere Beträge in Höhe von 1 Mio. Euro (bei gemeinsam veranlagten Ehegatten 2 Mio. Euro) im Rahmen des Sonderausgabenabzugs geltend machen. Dieser Betrag kann steuerlich auf bis zu 10 Jahre verteilt werden.
Wenn auch Sie sich als Stifter für die Bürgerstiftung Steinheim engagieren möchten, wenden Sie sich bitte an die Stadt Steinheim oder an die Stiftungsexperten der Kreissparkasse Ludwigsburg, die ausführliches Informationsmaterial für Sie bereithalten.

Stiftungsbeiträge und Spenden können steuerlich geltend gemacht werden. Ab einem Betrag von 300 Euro kann eine Zustiftung erfolgen. Bei Beträgen bis 300 Euro wird der Betrag als Spende behandelt und als Ertrag an einen Verwendungszweck ausgeschüttet.

Spendenkonto: Bürgerstiftung
IBAN: DE69 6045 0050 0000 0182 05
Verwendungszweck: Bürgerstiftung Steinheim

Wenn Sie Fragen zur Bürgerstiftung haben, dürfen Sie sich gerne an die Stadtverwaltung Steinheim, Abteilung Politik und Bildung, Frau Carina Alber, Tel. 07141/263-184, wenden.

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