Zuwendungsmöglichkeiten - Teil 2

Erbeinsetzung / Vermächtnis
Ihre Zustiftung in der Bürgerstiftung Steinheim der Stiftergemeinschaft der Kreissparkasse Ludwigsburg wird per Testament oder Erbvertrag Erbin oder Vermächtnisnehmerin. Ein Stiftungsrat aus derzeit 7 Mitgliedern wacht dauerhaft darüber, dass die Erträge satzungsgemäß verwendet werden.

Steuerlicher Vorteil
Die Zuwendung an die Stiftung ist vollständig von der Erbschaftsteuer befreit.

Zustiftung durch Erben
Zustiftung geerbten Vermögens durch die Erben.

Steuerlicher Vorteil
Die Einbringung der Vermögensgegenstände innerhalb von 24 Monaten nach dem Todesfall können rückwirkend zum Erlöschen der Erbschaftssteuer führen.

Wenn auch Sie sich als Stifter für die Bürgerstiftung Steinheim engagieren möchten, wenden Sie sich bitte an die Stadt Steinheim oder an die Stiftungsexperten der Kreissparkasse Ludwigsburg, die ausführliches Informationsmaterial für Sie bereithalten.
Selbstverständlich nimmt die Bürgerstiftung Steinheim auch gerne Spenden in jeder Höhe entgegen.

Stiftungsbeiträge und Spenden können steuerlich geltend gemacht werden. Ab einem Betrag von 300 Euro kann eine Zustiftung erfolgen. Bei Beträgen bis 300 Euro wird der Betrag als Spende behandelt und als Ertrag an einen Verwendungszweck ausgeschüttet.

Spendenkonto: Bürgerstiftung
IBAN: DE69 6045 0050 0000 0182 05
Verwendungszweck: Bürgerstiftung Steinheim

Wenn Sie Fragen zur Bürgerstiftung haben, dürfen Sie sich gerne an die Stadtverwaltung Steinheim, Abteilung Politik und Bildung, Frau Carina Alber,
Tel. 07141/263-184, wenden.

Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Bürgerstiftung Steinheim veröffentlicht.