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Informationen für Einreisende und Reiserückkehrer aus Risikogebieten

Einreisende und Rückkehrer aus einem Risikogebiet müssen sich bei ihrer Einreise nach Baden-Württemberg auf das Corona-Virus testen lassen und sich auf direktem Weg in häusliche Isolation (Quarantäne) begeben, bis sie ein negatives Testergebnis vorlegen können.

Aufgrund der aktuellen Pandemielage ist das Reisen zwar möglich, jedoch sind einige Vorgaben gemäß Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne und Testung – CoronaVO EQT – zu beachten. Wir erläutern Ihnen nachfolgend die gesetzlichen Bestimmungen.

Personen, die aus dem Ausland nach Baden-Württemberg einreisen und sich innerhalb der letzten 14 Tage vor der Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben sind verpflichtet, sich unverzüglich beim Ordnungsamt der eigenen Gemeinde zu melden. Diese Meldepflicht kann auch durch sogenannte „Aussteigerkarten“ erfüllt werden, welche an Flughäfen und Bahnhöfen erhältlich sind. Weiterhin besteht die Verpflichtung bis spätestens 14 Tage nach Einreise ein ärztliches Zeugnis über die Nicht-Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 beim Ordnungsamt der Gemeinde vorzulegen.
Man muss also nicht nur dann in Quarantäne, wenn das Gebiet, aus dem man einreist, zum Zeitpunkt der Einreise als Risikogebiet ausgewiesen ist. Vielmehr besteht diese Verpflichtung auch dann, wenn man sich in einem Gebiet aufgehalten hat, das zwar zum Zeitpunkt der Einreise nicht mehr als Risikogebiet ausgewiesen ist, es aber in den letzten 14 Tage vor der Einreise war.

Wer sich nach der Rückkehr aus einem Risikogebiet in Quarantäne begeben hat, muss unverzüglich die zuständige Behörde kontaktieren und ihr mitteilen, dass man in Quarantäne ist. Dabei sind insbesondere folgende Daten mitzuteilen: Name, Vorname, Geburtsdatum, Reiseroute, Kontaktdaten (insbesondere Telefonnummer, E-Mail-Adresse), gegebenenfalls ärztliches Zeugnis über eine Testung).

Bei einer Einreise oder Rückreise aus Regionen und Ländern, die nicht als Risikogebiet ausgewiesen sind, gibt es keine Verpflichtung zur Quarantäne. Wer aus einem Nicht-Risikogebiet einreist, darf sich freiwillig und kostenlos innerhalb von 72 Stunden testen lassen.

Die Einstufung als Risikogebiet erfolgt durch das Bundesministerium für Gesundheit, das Auswärtige Amt und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und wird durch das Robert Koch-Institut auf seiner Internetseite veröffentlicht (https://www.rki.de/covid-19-risikogebiete); sie wird laufend aktualisiert. Einreisende sollten sich daher vor einem Grenzübertritt informieren.Wer bei sich Symptome feststellt, die auf eine Erkrankung mit COVID-19 hinweisen (vor allem Fieber, trockener Husten, Störung des Geschmacks- oder Geruchssinns) muss die zuständige Behörde hierüber unverzüglich informieren und hat unverzüglich einen Arzt zu kontaktieren.

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