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Pflanzen sammeln oder ausgraben – darf ich das? Gibt es dazu Regeln?

Im Frühjahr spriesst draussen wieder alles und das macht Lust, in der Natur wildwachsende Kräuter und Blumen zu sammeln. Aber an welchen Orten gelten eigentlich welche Regeln? Am Bach dürfen Sie keine Pflanzen ausgraben, denn die Ufervegetation ist bundesrechtlich geschützt. Bärlauch und andere Kräuter «im ortsüblichen Umfang» zu sammeln, ist erlaubt, falls die Arten nicht geschützt sind oder in einem Schutzgebiet wachsen. Möchten Sie gewerblich sammeln, müssen Sie eine Bewilligung beim Kanton einholen. Wir haben für Sie die geltenden Regeln zusammengestellt.

Weiterführender Link: https://umweltberatung-luzern.ch/themen/natur-garten/pflanzen-pilze/einheimische-pflanzen/sammeln-von-pflanzen-der-natur

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