Ersatzwahl Mitglied Finanzkommission für den Rest der Amtsperiode 2018-2021

Am 29. November 2020 findet die Ersatzwahl eines Mitglieds der Finanzkommission für den Rest der Amtsperiode 2018-2021 statt.

Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, (d. h. bis am Freitag, 16. Oktober 2020, um 12.00 Uhr) einzureichen.

Die erforderlichen Formulare können bei der Gemeindekanzlei oder auf www.sarmenstorf.ch bezogen werden.

Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR).

Sind weniger oder gleich viele wählbare Kandidaten oder Kandidatinnen vorgeschlagen, als zu wählen sind, ist mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von fünf Tagen anzusetzen, innert der neue Vorschläge eingereicht werden können. Übertrifft die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der zu vergebenden Sitze nicht, werden die Vorgeschlagenen von der anordnenden Behörde beziehungsweise vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt. Für allenfalls noch zu vergebende Sitze ist eine Wahl an der Urne durchzuführen.

Gemeinderat Sarmenstorf

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