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Leinenpflicht ab 1. Mai 2023

Um die Wildtiere während der Brut-, Setz-, und Aufzuchtzeit im Wald zu schützen hat der Regierungsrat entschieden, dass die Leinenpflicht, im Wald und am Waldrand, per 1. Mai 2023 (erstmals) in Kraft tritt. 

Die gesetzliche Leinenpflicht zählt jährlich vom 1. April bis 31. Juli im ganzen Kanton Thurgau. Weitere Infos finden Sie im Anhang.

Wir danken Ihnen für Ihre Rücksichtnahme zugunsten der Wildtiere!

Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Infos aus dem Gemeindehaus veröffentlicht.