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Aufhebung der Massnahmen zur Vogelgrippe
Die Massnahmen für Nutzgeflügel gegen Vogelgrippe wurden aufgrund einer hohen Aktivität des Vogelgrippevirus in der ganzen Schweiz bis Ende April 2023 verlängert. Nun haben Bund und Kantone entschieden, die Massnahmen per Ende Monat aufzuheben.
Da davon ausgegangen werden muss, dass das Vogelgrippevirus nicht vollständig aus der Wildvogelpopulation verschwinden wird, wird dringend empfohlen, dass die Geflügelhaltenden weiterhin Biosicherheitsmassnahmen wie Hygieneschleusen und Kleiderwechsel einhalten sowie eine allfällige Verschleppung durch Personen und Gerätschaften verhindern. Weiterhin gilt für Geflügelhaltende eine Meldepflicht. Bei übermässigen Krankheits- oder Todesfällen müssen sie die Tierärztin oder den Tierarzt benachrichtigen. Die Registrierung von Geflügelhaltungen – auch für Hobbyhaltungen mit nur wenigen Tieren – ist nach wie vor obligatorisch.