Neuigkeit
Öffentlich
Die Situation im Gewerbegebiet ist aufgrund der engen Platzverhältnisse seit langem problematisch. Das Hochwasserereignis im Jahre 2005 war Auslöser für das Hochwasserschutzprojekt, durch welches sich auch die Rahmenbedingungen in der heutigen Gewerbezone Eien verändert haben. Heute gelten unterschiedliche kommunale und kantonale Vorgaben zu den einzuhaltenden Abständen (Gewässer, Hecke, Zonenrand etc.), welche das Gewerbe am bestehenden Standort teilweise stark einschränken. Die Definitionen der geltenden Abstandsvorschriften machen aus heutiger Sicht zum Teil keinen Sinn mehr. Durch das Hochwasserschutzprojekt und die damit verbundenen baulichen Massnahmen finden Landkäufe und Verschiebungen an der Parzellierung statt. Es gibt praktisch keine Reserven mehr in den Gewerbezonen. Im Rahmen der Masterplanung hat sich gezeigt, dass neue Gewerbeflächen im Gemeindegebiet hohe Anforderungen erfüllen müssen. Eine möglichst gute Ausnützung der bestehenden Gewerbezonen ist daher von grosser Bedeutung. Die verschiedenen Abstandsvorschriften, welche heute gelten, sind sehr einschränkend und sollen daher mit der Einführung von Baulinien sowie leichten Anpassun-gen in der Zonenzuteilung klar geregelt und den heutigen Umständen angepasst werden. Die Zonenplanänderung "Gewerbezone Eien" wurde dem Kanton zur Vorprüfung eingereicht und die Orientierung der Bevölkerung wird parallel zur Vorprüfung durchgeführt. Gemäss Art. 6 der Verordnung zum Baugesetz ist die Bevölkerung vor der öffentlichen Auflage zu orientieren. Diese Orientierung (Mitwirkung) dauert vom Donnerstag, 4. Mai 2023 bis Freitag, 19. Mai 2023. Während dieser Zeit können die entsprechenden Akten im Gemeindehaus, Dorfstrasse 1 (Anmeldung beim zentralen Schalter, 1. Stock), Montag bis Donnerstag von 08.30 Uhr bis 11.30 Uhr und von 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr, Freitag von 08.30 Uhr bis 11.30 Uhr und 13.30 Uhr bis 16.30 Uhr eingesehen und Anregungen gemacht werden. Die Unterlagen sind auch auf der Homepage der Einwohnergemeinde Engelberg oder auf dem Digitalen Dorfplatz von Crossiety einsehbar. Anregungen sind schriftlich an folgende Adresse zu richten: Einwohnergemeinderat Engelberg, Dorfstrasse 1, 6391 Engelberg / kanzlei@gde-engelberg.ch Einsprachen sind erst während der öffentlichen Auflage möglich. Diese wird zu einem späteren Zeitpunkt separat publiziert. Mit folgendem Link gelangen Sie zur Publikation sämtlicher Unterlagen auf der Homepage der Gemeinde Engelberg: https://www.gde-engelberg.ch/aktuellesinformationen/1850156