Information zu Plug-&-Play-Photovoltaikanlagen
Voraussetzungen für den Anschluss
Die nachfolgenden Bedingungen müssen zwingend gemäss ESTI-Mitteilung «Plug-&-Play-Photovoltaikanlagen» eingehalten werden:
- Pro Bezügerleitung (Zählerstromkreis) dürfen steckerfertige PV-Anlagen bis zu einer AC-seitigen Nennleistung (Wechselrichter) von gesamthaft maximal 600 Watt eingesteckt werden.
- Die Anlage muss steckerfertig sein, das heisst PV-Modul, Wechselrichter, Fehlerstrom-Schutzeinrichtung oder -Überwachungseinheit und Netzanschlusskabel bilden eine Einheit.
- Für die PV-Anlage muss eine Konformitätserklärung vorhanden sein.
- Die PV-Anlage muss vor der Inbetriebnahme mittels Formular gemeldet werden.
Bitte füllen Sie das untenstehende Meldeformular aus und senden dieses samt der Konformitätserklärung an gemeinde@3906.ch