Multifunktionssportplatz - Regelungen

Für den Multifunktionssportplatz gelten dieselben Weisungen, wie für die restlichen Einrichtungen zur freien Benutzung der Gemeinde Rekingen:

Das Befahren der Aussensportanlagen ist grundsätzlich untersagt (Fahrräder, Scoo-ter, E-Scooter, E-Bikes, Motorfahrräder, Motorräder, Autos).

Spielende Kinder und Erwachsene werden angewiesen, übermässigen Lärm zu vermeiden. Platzbenützer können von den Kontrollorganen ermahnt und zurechtgewiesen werden.

Die Verwendung von lärmigen Spielzeugen wie Motormodellautos, Musikgeräten etc. auf den Aussensportanlagen ist untersagt.

Die Aussensportanlagen dürfen an Werktagen nur bis zum Einbruch der Dunkelheit, längstens aber bis 21.00 Uhr als allgemein zugänglicher Spielplatz von Kindern und Erwachsenen benützt werden.

Eine Mittagsruhe von 12.00 bis 13.00 Uhr ist dabei einzuhalten. Fehlbare werden nach dem Eindunkeln bzw. nach 21.00 Uhr sowie während der Mittagsruhe vom Platz gewiesen.

Die Aussensportanlagen dürfen an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen von Kin-dern und Erwachsenen nur von 10.00 Uhr bis zum Einbruch der Dunkelheit, längstens aber bis 20.00 Uhr benützt werden.
Eine Mittagsruhe von 12.00 Uhr bis 14.00 Uhr ist einzuhalten. Fehlbare werden nach dem Eindunkeln bzw. nach 20.00 Uhr sowie während der Mittagsruhe vom Platz gewiesen.

An den drei folgenden Feiertagen ist das Benützen der Aussensportanlagen generell untersagt: Weihnachtstag, Karfreitag und Ostersonntag.

Die Aussensportanlagen sind kein Fest- und Picknickplatz.

Für die Benützung der Anlagen durch Schule und Vereine gelten spezielle Regeln.

Die Kontrolle obliegt den vom Gemeinderat bestimmten Personen.

Bei unbefugter Benützung der Aussensportanlagen lehnt der Gemeinderat jegliche Haftung ab.

Im Zuge der Fusion wird die Regelung der Aussenanlagen neu betrachtet und vereinheitlicht.

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