Weitere Änderungen der Corona-Verordnung treten am 30. September in Kraft

Die aktuelle CoronaVO tritt am 30. September 2020 außer Kraft. Aufgrund der derzeitigen Infektionslage beschloss das Kabinett die Verlängerung der Corona-Verordnung bis zum 30. November 2020 sowie folgende Änderungen:

* Die Pflicht zum Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung wird insgesamt verschärft:
* In Gaststätten, Restaurants, Bars etc. besteht nun auch für Besucher eine Maskenpflicht, sofern sie sich nicht an ihrem Platz befinden.
* Die Maskenpflicht gilt auch in Freizeitparks und Vergnügungsstätten in geschlossenen Räumen und in Wartebereichen.
* Beim praktischen Fahr-, Boots- und Flugunterricht, einschließlich der jeweiligen praktischen Prüfung ist nun ebenfalls eine Maske zu tragen.
* Ausnahmen zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung benötigen nun „in der Regel eine ärztliche Bescheinigung“.
* Verantwortliche von Einrichtungen und Geschäften müssen über die Maskenpflicht informieren .
* Bei Verstoß gegen die Maskenpflicht besteht nun ein Zutritts- und Teilnahmeverbot.

* Die typischen Symptome einer COVID-19 Erkrankungen wurden an den neuesten Erkenntnisse des Robert-Koch-Instituts angepasst.

* Die Untersagung von Veranstaltungen mit über 500 Teilnehmenden bleibt über den 30. September 2020 hinaus bestehen.
* Die Beschränkungen für Veranstaltungen und Betriebsverbote werden unabhängig von der Laufzeit der Verordnung laufend im Hinblick auf das aktuelle Infektionsgeschehen überprüft und gegebenenfalls umgehend angepasst.
* Die Verordnung tritt am 30. September in Kraft.

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