Überprüfung von Grabanlagen auf den Friedhöfen

Ab Mitte Mai 2023 werden auf den Friedhöfen im Gemeindegebiet wieder die Grabanlagen auf ihre Verkehrssicherheit hin überprüft; die Gemeinde ist hierzu gesetzlich verpflichtet.

Beanstandete Grabanlagen erhalten einen Aufkleber. Lose Grabmale werden abgesperrt oder bei Gefahr im Verzuge sorgfältig umgelegt. Nutzungsberechtigte werden schriftlich benachrichtigt. Die Instandsetzung oder Entfernung beanstandeter Grabmale hat nach der Benachrichtigung unverzüglich - spätestens bis zum 15. Juli 2023 - zu erfolgen.

Auf die Bekanntmachungen am Friedhof und in den Bekanntmachungskästen der Ortschaften wird verwiesen.

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