Bild im Zusammenhang mit dem Beitrag

Gemeindewahlen 2023 (Elecziuns communalas 2023)

Gemäss Art. 12 der Gemeindeverfassung finden die ordentlichen Wahlen zur Bestellung der Gemeindebehörden in der zweiten Jahreshälfte statt.

Der Vorstand hat folgende Termine für die Gemeindewahlen 2023 festgesetzt:
1. Wahlgang: Sonntag, 20. August 2023
2. Wahlgang: Sonntag, 26. November 2023

Es sind folgende Behördenmitglieder für die Amtsperiode von vier Jahren (2024 bis 2027) zu wählen:
- der Gemeindepräsident
- zwei Mitglieder des Gemeindevorstandes
- die vier Mitglieder des Schulrates
- die drei Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission

Folgende Amtsinhaber haben ihre Demission eingereicht und stehen somit nicht mehr zur Verfügung für eine weitere Kandidatur:
- Gemeindepräsident: Leo Thomann
- Gemeindevorstand: Giancarlo Torriani, Mitglied
- Schulrat: Adrian Demarmels, Mitglied
- Geschäftsprüfungskommission: Urs Guetg, Präsident

Die übrigen bisherigen Amtsinhaber bzw. Amtsinhaberinnen stehen für die Wahl für eine weitere Amtsperiode zur Verfügung.

Für die Wahlen kommt das im Abstimmungs- und Wahlgesetz der Gemeinde Surses festgesetzte Verfahren zur Anwendung (Art. 12 ff). Die Wahlvorschläge für den ersten Wahlgang müssen schriftlich bis spätestens am Donnerstag, 20. Juli 2023, um 17.30 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung in Tinizong (entweder dem Gemeindeschreiber oder am Schalter der Einwohnerdienste) abgegeben werden. Später eingehende Wahlvorschläge sind ungültig.

Ein Wahlvorschlag darf nicht mehr Kandidaten bzw. Kandidatinnen enthalten, als Sitze zu vergeben sind.

Wahlvorschlagslisten können ab sofort am Schalter der Einwohnerdienste bei der Gemeindekanzlei in Tinizong bezogen oder ab unserer Internetseite www.surses.ch (Kategorie: Politik&Verwaltung > Urnengemeinde > Gemeindewahlen) heruntergeladen werden.

Wahlvorschläge, die für den ersten Wahlgang gemacht worden sind, gelten auch für den zweiten Wahlgang, sofern der Kandidat bzw. die Kandidatin seine/ihre Kandidatur nicht zurückzieht. Bezüglich der Gemeindewahlen für den zweiten Wahlgang gelten die gleichen Bestimmungen wie für den ersten Wahlgang.
Die stimmberechtigten Personen erhalten das Abstimmungsmaterial (Namenslisten der Kandidaten bzw. der Kandidatinnen, die für die Wahl vorgeschlagen worden sind, sowie die Stimmzettel) mindestens 14 Tage vor der Urnenabstimmung.

Die Gemeindeverfassung und das Abstimmungs- und Wahlgesetz können bei der Gemeindekanzlei in Tinizong bezogen oder ab unserer Internetseite www.surses.ch (Kategorie: Politik&Verwaltung > Gesetzessammlungen) heruntergeladen werden.

Wir bitten um Kenntnisnahme.

Tinizong, 25. Mai 2023 Der Gemeindevorstand Surses

Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Cumegn / Gemeinde Surses veröffentlicht.