Was muss ich beachten, wenn ich aus einem Risikogebiet einreise?

Wer aus einem Risikogebiet einreist, muss sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in die eigene Häuslichkeit oder eine andere geeignete Unterkunft begeben sowie sich bei der zuständigen Ortspolizeibehörde (Gemeinde, Rathaus) melden und ihr mitteilen, dass man in Quarantäne ist. Das gilt auch dann, wenn sich die Person bei der Einreise testen ließ. Sobald ein ärztliches Zeugnis oder Bescheinigung eines fachärztlich geführten Testlabors mit einem negativen Testergebnis vorliegt, endet die Quarantäne, ohne dass es noch einer behördlichen Zustimmung bedarf. Das ärztliche Zeugnis muss der Gemeindeverwaltung vorgelegt werden.

Bitte beachten Sie, dass Sie als Reiserückkehrer nicht persönlich ins Rathaus kommen sollten.
Bitte senden Sie uns die ärztliche Bescheinigung entweder per E-Mail an buergerbuero@neckartenzlingen.de oder werfen Sie eine Kopie der Bescheinigung in den Briefkasten (Planstraße 9).

This post was posted in Gemeindeverwaltung Neckartenzlingen group.