Image en lien avec la publication

Die Steuern 2020 sind per 31.10.2020 fällig

Nichtbezahlte Einkommens- und Vermögenssteuern 2020 werden im November 2020 gebührenpflichtig gemahnt.
Wer die Steuern erst nach dem 31.10.2020 bezahlen will, ohne eine gebührenpflichtige Mahnung zu erhalten, benötigt eine Stundung oder Ratenzahlung. Diese kann bei der Finanzverwaltung finanzverwaltung@fahrwangen.ch oder 056 667 93 47 beantragt werden.

Ihre Gemeindeverwaltung Fahrwangen

Ce message a été posté dans le groupe Gemeindeinfos Fahrwangen.