Image related to the post

Formular zur Anzeige einer Veranstaltung im öffentlichen Raum abrufbar!!

Zum 01.10.2020 ist die Coronaschutzverordnung erneut geändert worden. Danach ist es ab diesem Zeitpunkt erforderlich, dass zulässige Feste (das sind Veranstaltungen mit vornehmlich geselligem Charakter zu einem herausragenden Anlass wie z. B. Jubiläum, Hochzeits-, Tauf-, Geburtstags-, Abschlussfeiern) bei der örtlichen Ordnungsbehörde anzuzeigen sind.

Für die erforderliche Anzeige wird ein Formular auf der Homepage zur Verfügung gestellt. Bitte beachten Sie dabei die aufgeführten Hinweise.

Link zum Formular:
https://www.alpen.de/de/aktuelles/anzeige-einer-veranstaltung-gem.-13-coronaschutzverordnung-coronaschvo-im-oeffentlichen-raum/

Kontakt:
Gemeinde Alpen
Herr Michael Hartjes
Tel.: 02802/912-565
Email: Michael.Hartjes@alpen.de

This post was posted in Gemeinde Alpen group.