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Die 31 anwesenden Stimmberechtigten haben an der Gemeindeversammlung vom 31. Mai 2023 dem Jahresbericht inkl. Rechnung 2022 einstimmig ihre Zustimmung erteilt. Weiter wurde über die beiden Projekte Neubau Werkhof und Prioris informiert. Die ausführlichen Abstimmungsergebnisse können im Anhang eingesehen werden. Eine allfällige Stimmrechtsbeschwerde (§160 Stimmrechtsgesetz) ist schriftlich innert 10 Tagen seit der Gemeindeversammlung beim Regierungsrat des Kantons Luzern einzureichen. Die Stimmrechtsbeschwerde muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.