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Betreten von Wiesen und Feldern in der Vegetationszeit

Das Gras ist bald gewachsen, der Löwenzahn verblüht.
Um die Kulturen nicht zu schädigen, dürfen Wiesen mit nachwachsendem oder hochstehendem Gras, sowie Ackerkulturen nicht betreten werden. Insbesondere ist auf Querfeldeintouren, freies Laufenlassen von Hunden oder Pilze sammeln während der Vegetationszeit vom 1. April bis 1. November zu verzichten (vgl. EG ZGB).
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