Bekanntmachung über die öffentliche Auflegung der Vorschlagsliste für Schöffen

Die Vorschlagsliste der Gemeinde Neckartenzlingen zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Amtszeit 2024 – 2028 in den Schöffengerichten des Amtsgerichts Nürtingen und den Strafkammern des Landgerichts Stuttgart liegt in der Zeit vom 12.06.2023 bis 16.06.2023 während der Öffnungszeiten öffentlich zu jedermanns Einsicht auf im Fachwerkrathaus, Fachbereich Innere Dienste, Zimmer DG 03, Planstr. 2, 72654 Neckartenzlingen. Einsprüche gegen die Vorschlagsliste können erhoben werden bis zum 23.06.2023 schriftlich oder persönlich zur Niederschrift beim Fachwerkrathaus, Fachbereich Innere Dienste, Zimmer DG 03, Planstr. 2, 72654 Neckartenzlingen.
Gegen die Vorschlagsliste kann binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auflegungsfrist, schriftlich oder zur Niederschrift mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nicht aufgenommen werden dürften, da sie nach § 32 des Gerichtsverfassungsgesetzes unfähig sind, das Amt einer Schöffin / eines Schöffen auszuüben oder aus persönlichen Gründen nach § 33 des Gerichtsverfassungsgesetzes oder aus beruflichen Gründen gemäß § 34 Gerichtsverfassungsgesetzes nicht aufgenommen werden sollten.

Bürgerinnen und Bürgern, welchen es aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, zur Einsichtnahme/Einspruch in das Dachgeschoss zu kommen, können sich gerne im Rathaus melden, damit dies im Erdgeschoss erfolgen kann.

Neckartenzlingen, 05.06.2023

gez.
Melanie Braun
Bürgermeisterin

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