Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern

Im Interesse der Verkehrssicherheit werden sämtliche Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer aufgefordert, die Bäume, Sträucher und Hecken, entlang von öffentlichen Strassen und Gehwegen, unter Beachtung der nachfolgenden, gesetzlichen Vorschriften, zurückzuschneiden.

Gemäss § 109 - 111 des kantonalen Baugesetzes sind in die Fahrbahn und in den Gehweg ragende Bäume und Sträucher auf eine Höhe von 4.50 m (ab Fahrbahn gemessen) und 2.50 m (ab Gehweg gemessen) aufzuasten (d.h. Äste sind bis zur angegebenen Höhe zu entfernen). Hecken und Sträucher sind auf die Grundstücks-grenze zur Strasse oder Gehwegen zurückzuschneiden. Die verfügten Sichtzonen bei Einmündungen von öffentlichen Strassen sind freizuhalten und ebenfalls zurückzuschneiden.

Der Rückschnitt hat bis am 31. Juli 2023 zu erfolgen.

Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Stadt Rheinfelden veröffentlicht.