Einschränkung von privaten Veranstaltungen
Das Landratsamt Ortenaukreis hat mitgeteilt, dass die 7-Tage-Inzidenz bezogen auf 100.000 Einwohner im Ortenaukreis den kritischen Wert von 35 Infektionen überschritten hat und die Einschränkung von privaten Veranstaltungen angeordnet.
Aus diesem Grund muss die Teilnehmerzahl von privaten Veranstaltungen, die in geschlossenen Räumen durchgeführt werden, begrenzt werden:
- An Veranstaltungen in angemieteten Räumen (z.B. in Lokalen) dürfen maximal 50 Personen teilnehmen
- An Veranstaltungen in privaten Räumen dürfen maximal 25 Personen teilnehmen
Im Übrigen wird auf die beigefügte Allgemeinverfügung verwiesen.
Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Neues aus dem Rathaus veröffentlicht.