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Allgemeindes Feuerverbot und Abbrennverbot von Feuerwerk in Thalwil

Die anhaltende Trockenheit und die hohen Temperaturen haben die Brandgefahr generell weiter erhöht. Bereits Funkenwürfe können grosse Brände entfachen. Das Risiko eines grossen Brandes durch das Abbrennen von Feuerwerk oder durch Entfachen von offenem Feuer ist als erheblich einzuschätzen und die Folgen wären verheerend. Laut Prognose von Meteo Schweiz bleibt das Wetter für die kommenden Tage unverändert. Die Gewitter vom letzten Samstag haben mit zu geringen Niederschlägen die Situation nicht entspannt.

Zum Schutz der Bevölkerung und der Natur hat der Gemeinderat daher gestützt auf § 18, Abs. 1 und Abs. 2 der Verordnung über den vorbeugenden Brandschutz (VVB) für das Gemeindegebiet Thalwil ab sofort ein allgemeines Feuerverbot inkl. Verbot zum Abbrennen von Feuerwerk erlassen. Vom Verbot ist das Grillieren mit Grillgeräten, die mit Holz, Kohle oder Holzkohle betrieben werden, miterfasst.

Voraussetzung für den Widerruf des Verbots bilden ausgiebige und flächendeckende Niederschläge, verbunden mit einem Rückgang der Temperaturen.

Gemeinderat Thalwil

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