Niedriger Wasserstand in Bächen und Flüssen

Wer seinen Garten mit Wasser aus Bächen und Flüssen mit Hilfe einer Pumpe bewässert, muss dafür eine wasserrechtliche Erlaubnis im Landratsamt Esslingen einholen. Darauf macht die untere Wasserbehörde aufmerksam.

Auch dieses Jahr sind Gärten wegen der viel zu geringen Niederschläge in den vergangenen Wochen schon sehr frühzeitig sehr trocken.

„Eine Wasserentnahme aus Bächen und Flüssen mit Hilfe einer Pumpe bedarf einer wasserrechtlichen Erlaubnis der unteren Wasserbehörde am Landratsamt Esslingen“, so heißt es im Amt für Wasserwirtschaft und Bodenschutz im Esslinger Landratsamt. Ohne eine solche Erlaubnis darf Wasser nur „von Hand“ mit Eimern oder Gießkannen in geringen Mengen geschöpft werden.

Auch die Nutzung von Grundwasser ist reglementiert: Die Herstellung und der Betrieb von Brunnen sind erlaubnispflichtig, weil Grundwasser vielerorts die Grundlage der öffentlichen Wasserversorgung ist und deshalb ganz besonders vor einer Übernutzung und Verschmutzung geschützt werden muss.

Für die Bewässerung des Gartens empfiehlt die untere Wasserbehörde die Nutzung von Regenwasser, das beispielsweise in einer Zisterne gespeichert werden kann. Momentan ist es noch nicht notwendig, dass das Landratsamt die Wasserentnahme aus Bächen und Flüssen gänzlich untersagt. Sollte durch die Trockenheit der Wasserstand in den Gewässern weiter sinken, ist ein Verbot der Wasserentnahme aber nicht ausgeschlossen.

Quelle: Pressemitteilung Landratsamt Esslingen

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