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Grillplatz im Stockwald gesperrt

Die Ortspolizeibehörde hat beschlossen, dass der Grillplatz im Stockwald gesperrt werden muss.

Diese Maßnahme ist erforderlich, um die Gefahren eines Waldbrandes zu minimieren.

Ebenfalls möchten wir nochmals auf das Rauchverbot im Wald (LWaldG §41 Abs. 3, Abs.4) hinweisen: Eine achtlos weggeworfene Zigarettenkippe oder ein aus dem Ruder gelaufenes Grillfeuer oder herumliegendes Glas kann verheerende Folgen haben. Ausgetrocknete Bodenvegetation oder Reisig in den Wäldern können schnell Feuer fangen.
Besonders gefährlich ist dabei der Funkenflug, der offenes Feuer in der freien Natur zum unkalkulierbaren Risiko macht. Deshalb gilt im Wald von Anfang März bis Ende Oktober ein generelles Rauchverbot.

Heiße Teile an Fahrzeugen (Auspuff und Katalysator) mit Verbrennungsmotor können ebenfalls Brände auslösen, wenn sie im Unterholz oder Gras geparkt werden.

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