Änderung der Corona-Verordnung zum 12. Oktober 2020

Mit der aktuellen Änderung der Corona-Verordnung wurde das generelle Betriebsverbot für Prostitutionsstätten aufgehoben. Zeitgleich wurde der Bußgeldkatalog angepasst.

Die Allgemeinverfügungen des Landkreises Esslingen zum Thema Maskenpflicht und Veranstaltungen sind zusammen mit den Erläuterungen ebenfalls auf unserer Internetseite veröffentlicht.

https://www.neckartenzlingen.de/buergerservice-politik/aktuelles-zum-thema-corona

bzw.

https://www.neckartenzlingen.de/buergerservice-politik/aktuelles-zum-thema-corona/verordnungen

Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Gemeindeverwaltung Neckartenzlingen veröffentlicht.